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Das bayerische Wahlrecht ist gar nicht so kompliziert
- Vom Kumulieren und Panaschieren -
Wer zur Wahl geht leistet einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren unserer demokratischen Gesellschaft. Umso bedauerlicher ist es, wenn durch kleine Unachtsamkeiten oder mangelndes Wissen der ursprüngliche Wille des Wählers nicht voll zur Geltung kommt.
Bei der Wahl zum Stadtrat kann jeder Wähler 24 Stimmen vergeben. Und so bringen Sie Ihre 24 Stimmen voll zur Geltung:
1. Möglichkeit:
Sie kreuzen einfach eine Liste an (z. B. Liste Nr. 6,  Füssen-Land). Ihre 24 Stimmen kommen dann diesem Wahlvorschlag zugute. Sie können innerhalb der angekreuzten Liste auch einzelne Bewerber bevorzugen, indem Sie eine 2 oder eine 3 vor dem Namen eintragen.
2. Möglichkeit:
Sie kreuzen eine Liste an (z. B. Liste Nr. 6,  Füssen-Land),  möchten einzelne Stimmen aber trotzdem Kandidaten anderer Wahlvorschläge geben. Dann tragen Sie eine 1, 2 oder 3 vor deren Namen ein. Achtung: Die Summe dieser Stimmen wird von der angekreuzten Liste abgezogen.
3. Möglichkeit:
Sie kreuzen keine Liste an, sondern vergeben Ihre 24 Stimmen nur durch Eintrag der Ziffern 1, 2 oder 3 vor die Namen Ihrer Wunschkandidaten.
Bei der Stimmvergabe durch Ziffern müssen Sie immer beachten, dass Sie insgesamt nur 24 Stimmen vergeben dürfen. Sonst ist Ihre Wahl ungültig.
Denken Sie aber bitte daran zur Wahl zu gehen!
Falls Sie verhindert sind nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl.
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Stadtratswahl!
Ihre
Wählergruppe Füssen-Land
Aktuelles                                                                      Stadtratswahl 2009                 

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