Der Mietvertrag zwischen der Stadt und einer Arztpraxis für Räume im Alten Landratsamtes ist gültig. Das hat jetzt das Landgericht Kempten entschieden.

Stadt Füssen unterliegt vor Gericht

Der Mietvertrag zwischen der Stadt Füssen und zwei Arztpraxen im Alten Landratsamt ist gültig. Zu diesem Ergebnis kam jetzt das Landgericht Kempten.

Das teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage des Kreisboten mit. Nach Angaben von Hauptamtsleiter Peter Hartl wird das Rathaus laut jüngstem Beschluss des Stadtrates mangels Erfolgsaussichten keine Berufung gegen das Urteil einlegen.

Wie bereits mehrfach ausführlich in unserer Zeitung berichtet, hatte die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr beim Landgericht Kempten Klage gegen eine im Alten Landratsamt ansässige Praxis bzw. die Vorgänger-Praxis eingereicht. Nach Ansicht des Rathauses war der von Ex-Bürgermeister Paul Iacob (SPD) 2010 abgeschlossene Mietvertrag ungültig, da keine Zustimmung des Stadtrates dafür vorlag.

Außerdem machte die Stadt geltend, dass der Kontrakt nichtig sei, da die Miete weit unter den Vergleichsmieten lag. Nach den kommunalrechtlichen Vorgaben dürfe eine Kommune ihre Liegenschaften aber nicht unter Wert vermieten. Der Streitwert lag bei 170.000 Euro.

Gericht lehnt Klage ab

Das Landgericht hat den Rechtsstreit offenbar nun kürzlich entschieden und die Klage abgewiesen. Die Kammer begründete ihre Entscheidung laut Stadtverwaltung damit, dass nach ihrer Überzeugung der mittels Mietverrechnung gewährte Zuschuss ausschließlich für die Sanierung der Praxisräume und nicht der Anschaffung eines MRT-Geräts gedient habe. „Damit liegt nach Auffassung des Gerichts kein gesetzlicher Verstoß vor, der zur Nichtigkeit des Mietvertrags oder zur Rückzahlung des indirekt gewährten Zuschusses führt“, erklärte Hartl.

Vom Landgericht Kempten war bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe keine Stellungnahme zu bekommen.

Im Gegensatz zu den Kemptener Richtern war der Kommunale Prüfungsverband bekanntlich im Rahmen eines Gutachtens zu dem Ergebnis gekommen, dass die Stadt durch den Mietnachlass die Anschaffung des MRT-Geräts subventioniert habe (der Kreisbote berichtete mehrfach). Dies sei aber nicht Aufgabe einer Kommune. Überdies hatten die Prüfer zahlreiche weitere Verstöße gegen das Kommunalrecht, das Vergaberecht oder zivilrechtliche Vorschriften festgestellt, was auch das Landratsamt in einer Stellungnahme grundsätzlich bestätigte.

Die Entscheidung der Kammer kommt dennoch nicht überraschend. Bereits in einer ersten mündlichen Verhandlung im Sommer hatten die Richter, wie berichtet, durchblicken lassen, dass sie der Klage der Stadt keine großen Erfolgsaussichten einräumen. Daher hatte sie den Vertretern der Stadt angeraten, die Klage aus Kostengründen zurück zu ziehen. Dennoch entschied der Stadtrat Mitte Juli in nichtöffentlicher Sitzung, das Verfahren fortzusetzen. „Letztlich wollte man sich die Möglichkeiten von schadensersatz- bzw. beamtenrechtlichen Ansprüchen nicht vorzeitig verbauen“, erklärte der Hauptamtsleiter dazu.

Kaum Erfolgsaussichten

Wie es nach dem Urteil des Kemptener Landgerichts um die beamtenrechtlichen Haftungsansprüche der Stadt gegenüber Ex-Bürgermeister Iacob steht, wird laut Hartl derzeit noch abschließend geprüft. Große Hoffnungen macht sich der Hauptamtsleiter aber nicht. „Angesichts des vor dem Landgericht zumindest zivilrechtlich nicht festgestellten Schadens erscheinen diese ebenfalls kaum Erfolgs versprechend.“

Bericht: Matthias Matz – Kreisbote Füssen
Archivfoto: Knoll

Wir danken dem Kreisbote Füssen für die freundliche Überlassung des Beitrages.