Den bebauten Bereich des Grundstücks Floßergasse 22 am Fuße des Hangs will die Stadtverwaltung verkaufen. Der obere Bereich mit dem Quaglio-Blick soll dagegen im Eigentum der Kommune verbleiben.

Füssener Freie Wähler bremsen Verkauf der Floßergasse 22 vorerst aus

Das im Besitz der Stadt befindliche Grundstück Floßergasse 22 wird auf Antrag der Freien Wähler vorerst nicht verkauft. Das sind die Gründe.

Mit dem Kauf des Grundstücks Floßergasse 22 wollte die Stadt 2019 wieder in den bezahlbaren Wohnungsbau einsteigen. Weil die Stadtkasse mittlerweile leer ist, haben sich Verwaltung und Kommunalpolitik von diesem Vorhaben im Zuge der Haushaltskonsolidierung aber mittlerweile wieder verabschiedet. Verkauft werden soll das Areal dennoch nicht – zumindest vorerst. Das hat der Stadtrat am Dienstagabend mit knapper Mehrheit im Haus Hopfensee entschieden.

Stattdessen soll auf Antrag von Freie-Wähler-Fraktionsvorsitzender Christine Fröhlich der Verkauf des Areals im Rahmen einer Klausurtagung und eines Gesamtkonzepts für die kommunalen Grundstücke Mitte Mai diskutiert werden. Mit 9:7 stimmte das Stadtparlament für Fröhlichs Antrag, sodass die Räte über den Vorschlag der Verwaltung letztlich gar nicht mehr entscheiden mussten.

Dieser sieht vor, die bebaubaren 625 Quadratmeter am Fuße des Hangs unterhalb des Franziskanerklosters zum Verkauf anzubieten. Die übrigen rund 1300 Quadratmeter Hangfläche, auf der bekanntlich nicht gebaut werden kann, sollen dagegen weiterhin im Besitz der Stadt bleiben. Für die derzeit bebaute Fläche auf der westlichen Seite des Grundstücks liegt der Bodenrichtwert laut Bürgermeister Maximilian Eichstetter (CSU) und Hauptamtsleiter Peter Hartl aktuell bei 645 Euro pro Quadratmeter, für den östlichen Teil bei 500 Euro pro Quadratmeter. Zusammen würde das einen Gesamtwert von 360.000 Euro ergeben.

Allerdings ist es für die Stadt durchaus möglich, den Quadratmeterpreis höher zu setzen, etwa auf 700 statt 645 Euro. Auch, ob ein möglicher Käufer doch eine größere Fläche kaufe, sei letztlich Verhandlungssache, erwiderte Bürgermeister Eichstetter auf eine Anfrage dazu von Matthias Friedl (Füssen-Land).

Dennoch droht der Stadt unterm Strich ein Minusgeschäft: 2019 hatte die Kommune für die rund 1900 Quadratmeter große Gesamtfläche 440.000 Euro bezahlt. Hinzu kommen knapp 275.000 Euro an weiteren Planungs- und Wettbewerbskosten. An Zuschüssen für den Planungswettbewerb flossen 49.000 Euro. Allerdings ist noch offen, ob diese nicht wieder zurück bezahlt werden müssen, da die Planungen nicht mehr umgesetzt werden.

Böhm irritiert Kollegen

Obwohl der Antrag der Verwaltung gar nicht mehr zur Abstimmung kommen sollte, sorgte er für Diskussionen. So erinnerte Dr. Christoph Böhm (CSU) – seit eh und je Gegner einer Bebauung des Areals – an die seiner Ansicht nach zahlreichen Patzer, die in der Vergangenheit im Zusammenhang mit dem Grundstück geschehen seien. „Der Fehler war, dass die Planer ganz viele Fehler gemacht haben“, spielte er auf eine Frage von Reinhard Thurnhofer aus der Bürgerfragestunde im Vorfeld der Sitzung an. Der hatte von der Verwaltung wissen wollen, welche Denkfehler mit Blick auf das umstrittene Areal gemacht worden seien. „Wer hat geglaubt, diesen Hang bebauen zu können?“, fragte Thurnhofer.

Auch Böhm wies darauf hin, dass der Hang aus städtebaulichen und denkmalschutzfachlichen Gründen nicht bebaut werden könne. Zudem bestehe der Boden bis in eine Tiefe von fünf Metern aus Schlick. Verwundert zeigte er sich überdies darüber, dass die Verwaltung um Bürgermeister Eichstetter noch im Februar zugesichert habe, dass Grundstück mit dem historischen Quaglio-Blick auf die Altstadt nicht verkaufen zu wollen. Worauf Eichstetter erwiderte, dass der Hang mit dem Quaglio-Blick ja auch weiterhin Eigentum der Stadt bleibe.

Bei Thomas Scheibel sorgten Böhms Einlassungen für Kopfschütteln. „Was soll der Sinn für die Stadt sein, das Grundstück jetzt fünf Minuten lang schlecht zu machen?“, fragte er Böhm mit Blick auf mögliche Kaufinteressenten. Auch Dr. Martin Metzger (BfF) wunderte sich über die Aussagen des Christsozialen. Jetzt fehle nur noch, dass der auch noch das ebenfalls zum Verkauf stehende Alte Landratsamt schlecht mache, spottete er in Richtung seines Tischnachbarn.

Der CSU-Rat wiederum verteidigte sich und rief dazu auf, Ex-Bürgermeister Paul Iacob (SPD) für den Kauf des Grundstücks zu verklagen und sich das Geld von diesem zurückzuholen. Das wies Hauptamtsleiter Peter Hartl entschieden zurück. Der Kauf des Grundstücks sei ein Vorschlag der Verwaltung gewesen, nicht des damaligen Bürgermeisters. Am Planungsverfahren sei immer der Stadtrat beteiligt gewesen und eine Bebauung des Hangs habe nie zur Debatte gestanden, erklärte er. Eingestellt worden sei das Verfahren ausschließlich aus Geldmangel. „Ich wüsste nicht, wo da ein Fehler gelaufen sein soll!“

Bericht & Foto: Matthias Matz, KB Füssen

Wir danken dem Kreisbote Füssen für die freundliche Überlassung des Beitrages.