Christian Schneider

Pony-Ranch: Warum die Wählergruppe Füssen-Land weiter dagegen ist, den Bebauungsplan Brand-Mühlbach fortzuführen. Ein Interview mit dem Füssener stellvertretenden Bürgermeister Christian Schneider

Von Heinz Sturm

Auf massive Kritik in Leserbriefen ist der Vorstoß der Wählergruppe Füssen-Land gestoßen, um das Bauleitverfahren für die Pony-Ranch in Weißensee einzustellen. Der Beschluss ist wegen eines Verfahrensfehlers nichtig, doch Anfang Oktober wird erneut über das Thema im Bauausschuss diskutiert. Wir sprachen darüber mit Vize-Bürgermeister Christian Schneider von der Wählergruppe. Füssen-Land beharrt demnach auf einer Ablehnung der Bauleitplanung.

Herr Schneider, überrascht Sie die Kritik an dem Antrag, den Sie für die Stadtratsfraktion Füssen-Land im Bauausschuss eingebracht haben?

Christian Schneider: Kritik war erwartbar, da unbestritten viele Personen das Angebot nutzen. Aber viel Unterstützung – wenn auch leiser und nicht publik – haben wir für die Entscheidung erhalten, das Bauleitverfahren einzustellen.

Nun werfen viele Mütter Ihnen vor, ein wahres Kinder-Paradies vernichten zu wollen. Können Sie noch einmal zusammenfassen, warum aus Sicht von Füssen-Land das Bebauungsplan-Verfahren eingestellt werden musste?

Schneider: Zuerst ist klarzustellen, dass die Intention des Antrags nicht war, ein Kinderparadies zu vernichten, sondern sich viel mehr die grundsätzliche Frage stellt, ob durch den Zweck sämtliche Mittel geheilt werden können beziehungsweise müssen. Festzustellen ist, dass das Grundstück mit mäßiger Bebauung an die jetzige Betreiberin veräußert wurde, mit dem zwingenden Hinweis durch das Landratsamt, dass eine Erweiterung des Betriebes aufgrund der Lage ausgeschlossen ist. Trotzdem fanden viele bauliche – ohne Bebauungsplan auch nicht genehmigungsfähige – Veränderungen / Ergänzungen statt. Im Jahr 2019 hat der Stadtrat entschieden, dass der Zweck – unter anderem kindertherapeutisches Reiten und Kinderbetreuung – eine Legalisierung der Anlage durch einen Bebauungsplan samt städtebaulichen Vertrag rechtfertigt.

Wie beurteilte Ihre Wählergruppe damals diesen Beschluss?

Schneider: Hinter dieser Entscheidung standen auch wir von der Wählergruppe Füssen-Land. Der Betreiberin wurde jedoch deutlich gemacht, dass spätestens ab diesem Zeitpunkt keine weiteren baulichen Veränderungen mehr stattfinden dürfen. Im Anschluss hieran veranlasste die Betreiberin jedoch eigenständig ohne Absprache Erweiterungen, wie zum Beispiel den Bau eines Parkplatzes im sensiblen Kalk-Quellmoorgebiet oder die Erneuerung eines nicht genehmigten Reitplatzes mit einem circa einen Meter tiefen Bodenaustausch und Verdichtung mit Kies, die zahlreiche Lkw geliefert haben. Neben den rechtswidrigen Erweiterungsbauten fanden auch irreversible Eingriffe in die Natur und Verstöße gegen weitere Bestimmungen durch Mistwasserablauf in den Mühlbach statt.

Und das alles hat bei der Wählergruppe für ein Umdenken gesorgt?

Schneider: Durch dieses Vorgehen sehen wir das Vertrauen in die Betreiberin verloren und schließen nicht aus, dass weitere Bauten ohne Genehmigung, auch nach einer Legalisierung, umgesetzt werden. Festzuhalten ist aber auch, dass mit den seit den 1980er Jahren auf diesem Grundstück von den Vorbesitzern genehmigten Bauten eine Fortführung der Ponyranch möglich ist, halt nicht in der jetzigen Größe.

Wäre es nicht besser gewesen, eine solche Entscheidung im Juli vor der Sommerpause herbeizuführen? Denn in der Sommerpause fanden ja viele Gespräche zwischen Eigentümerin der Ponyranch und Behörden statt, um auch baurechtlich einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen.

Schneider: In der Sitzung vom 6. Juli wurde mit 8: 5 Stimmen beschlossen, dass über die Weiterführung oder mögliche Einstellung des Bauleitplanverfahrens in der Sitzung am 7. September entschieden werden soll, um der Betreiberin unter anderem die Möglichkeit einzuräumen einen reduzierten Bebauungsvorschlag samt abgestimmter Lösung zur Ausgleichsflächenproblematik vorzulegen. Bereits in dieser Sitzung haben wir und offensichtlich drei weitere Stadtratskolleginnen und Kollegen von uns gegen eine Verschiebung der Entscheidung in den September entschieden, da erstens eine Legalisierung in dem Ausmaß – auch in abgespeckter Form – aus den vorgenannten Gründen nicht mehr in Betracht kam und im Übrigen nach gründlicher Durchsicht und Bearbeitung der nunmehr vorgelegten Planung samt fraglicher Lösung zur Ausgleichsflächenproblematik auch weiterhin nicht in Betracht kommt und man sich zweitens durch eine reine Verschiebung mit dem jetzigen Ergebnis einer ablehnenden Entscheidung eine Menge Arbeit und Geld hätte sparen können. Zudem möchten wir klarstellen, dass wir im Vorfeld des Antrags und der Entscheidung keinerlei Absprachen mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Stadtrat gehalten haben.

Glauben Sie, dass der Kurs des Bauausschusses, der auch von Vertretern der CSU und der Grünen mitgetragen wurde, lange Bestand haben wird?

Schneider: Nachdem auf Hinweis der Fraktion der Freien Wähler offensichtlich ein formeller Fehler begangen wurde, wird der Punkt bereits am 5. Oktober nochmals im Bauausschuss behandelt werden. Ob die Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Abstimmungsverhalten bleiben, können wir nicht beurteilen, aber nachdem sich der Sachverhalt an sich nicht geändert hat und sämtliche Unterlagen bereits vor der Sitzung im August 2021 vorlagen, gibt es an und für sich keinen Grund für ein geändertes Abstimmungsverhalten. Daher gehen wir erneut von einer ablehnenden Entscheidung aus.