Die Website der Stadt Füssen mit den bereits möglichen Online-Behördengängen. Sie sind unter www.stadt-fuessen.org/behoerdengang erreichbar.

15 weitere Anträge im Internet

Die Stadt Füssen weitet ihr Angebot an Online-Behördengängen aus. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger laut einer Pressemitteilung 15 weitere Anträge online stellen (siehe Infokasten ). „Das ist eine Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger und steigert die Effizienz der Verwaltung“, sagt Bürgermeister Maximilian Eichstetter zu dieser Angebotserweiterung.

Insgesamt können nun 45 verschiedene Behördengänge von zu Hause aus erledigt werden – von A wie Auskunftssperre bis Z wie Zuzug. Mit der BayernApp des bayerischen Digitalministeriums können Behördengänge auch mit einem mobilen Endgerät erledigt werden. Alle Online-Behördengänge finden die Füssener auf der Internetseite der Stadt (www.stadt-fuessen.org/behoerdengang). Dort stehen auch alle Informationen zur BayernApp samt QR-Code zum Herunterladen der App.

Auch gezahlt wird digital

Leistungen, die kostenpflichtig sind, bezahlt der Nutzer per PayPal, SEPA-Lastschrift oder Giropay. Bei einigen der Online-Behördengänge ist es allerdings nötig, dass die Bürger nach Antragstellung im Rathaus erscheinen, etwa wenn eine Unterschrift geleistet werden muss, teilt die Stadt mit.

Neu online zu regeln

  • Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
  • Genehmigung Traditionsfeuer
  • Erlaubnis zur Plakatierung
  • Erstattung von Leistungen beim Feuerwehrdienst
  • Ausnahmegenehmigung Feuerwerk der Klasse II
  • Baumfällung beziehungsweise Baumveränderung
  • Erteilung eines Fischereischeins
  • Stundung/Aussetzung
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Gastschulbesuch
  • Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen
  • Zuteilung/Änderung einer Hausnummer
  • Öffentliche Vergnügung
  • Ersatz von Manöverschäden
  • Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs

Bericht: Heinz Sturm, AZ Füssen

Wir danken der AZ Füssen für die freundliche Überlassung des Beitrages.