Bauausschuss gibt grünes Licht für Teilabriss und Neubau eines Ferienhofs im Außenbereich

Ein Ferienhof in der Augsburger Straße darf zum Teil abgerissen und neu aufgebaut werden – obwohl er im Außenbereich liegt.

Bass erstaunt über das Vorgehen des Landratsamtes zeigte sich BfF-Stadtrat Dr. Martin Metzger am Dienstagabend in der Sitzung des Bauausschusses. Denn im Gegensatz zu zahlreichen anderen ähnlichen Fällen hat die Kreisbehörde nicht von vornherein Nein zum geplanten Teilabriss und Neubau eines Ferienhofs in der Augsburger Straße gesagt – obwohl dieser im Außenbereich liegt und es sich um kein sogenanntes Privilegiertes Vorhaben handelt. Auch die Füssener Stadträte wollen dem Projekt eine Chance geben und sprachen sich einstimmig für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens aus.

Neben dem landwirtschaftlichen Betrieb werden auf dem Hof etwas abseits der Augsburger Straße derzeit auch acht Ferienwohnungen vermietet. Um den Fortbestand des Betriebs langfristig sichern und die Qualität steigern zu können, plant der Bauwerber nun, den westlichen Teil des Gebäudes abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen, berichtete Bauamtsleiter Armin Angeringer.

Wegen der schlechten Bausubstanz des Gebäudes und den Anforderungen an hochwertige Ferienwohnungen sei ein Umbau des bestehenden Gebäudes nicht möglich. Geplant sind in dem Neubau demnach fünf neue Ferienwohnungen, von denen zwei barrierefrei ausgebaut werden sollen. Damit soll es auch Familien mit einem behinderten Kind oder Elternteil ermöglicht werden, Urlaub auf dem Bauernhof zu machen. Denn wegen der Pferde, Schafe und Esel sei der Hof besonders bei Familien sehr beliebt.

Zusätzliches Treppenhaus, Aufzug und großzügiger Eingangsbereich

Neben den neuen Ferienwohnungen ist Angeringer zufolge der Bau eines zusätzlichen Treppenhauses sowie der Einbau eines Aufzugs geplant. Im Erdgeschoss soll obendrein ein großzügiger Eingangsbereich mit Büro und Rezeption entstehen, daran anschließend Frühstücksräume und Küche. Gebaut werden soll ab Herbst 2022.

Aus Sicht der Bauverwaltung sind die Pläne des Bauherren zwar vereinbar mit dem neuen Beherbergungskonzept der Stadt, da bereits genehmigte Betriebe Bestandsschutz genießen. Weil der Hof aber im Außenbereich liegt und es sich auch nicht mehr um ein privilegiertes Vorhaben handelt, muss für die Umsetzung ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Daher müsse mit dem Landratsamt vorab geklärt werden, welche Maßnahmen dort grundsätzlich möglich sind.

Bei Dr. Martin Metzger sorgte das für die bereits erwähnte Verwunderung. „Warum ist das Landratsamt nicht dagegen?“, fragte er. Viele ähnlich gelagerte Fälle seien in der Vergangenheit abgelehnt worden. Zumal im vorliegenden Fall die Erweiterung nach Westen, also in den unbebauten Bereich, statt nach Osten hin zur Wohnbebauung an der Augsburger Straße geplant sei.

Kritisches Landratsamt

Das Landratsamt in Marktoberdorf sehe die Angelegenheit durchaus kritisch, erwiderte Bauamtsleiter Angeringer und Bürgermeister Maximilian Eichstetter (CSU) ergänzte: „Das Landratsamt hat sehr wohl nicht juhu geschrien!“ Vielmehr gehe er von harten Verhandlungen mit der Kreisbehörde im weiteren Verlauf des Verfahrens aus. Als die Stadt in diesem Bereich günstige Wohnungen habe bauen wollen, sei das vom Landratsamt mit dem Verweis auf den Denkmal- und Naturschutz kurzerhand abgelehnt worden.

Viele Fürsprecher

Unterstützung erhielt das Vorhaben aus Reihen der Touristiker im Gremium. So berichtete Andreas Eggensberger (CSU), dass sich die Tourismusvereine hinter das Projekt stellen. Auch Freie-Wähler-Stadtrat Jürgen Doser signalisierte seine Zustimmung. „Direkt in der Stadt ist das eine Bereicherung“, sagte er mit Blick auf das Angebot an Pferden und Ponys. Sorgen um das Landschaftsbild äußerte dagegen Magnus Peresson (UBL), der mahnte: „Man sollte das Galgenbichl-Tal schonen und nicht unbedingt dort Riesen-Klötze rein stellen!“

In einem ersten Schritt soll nun aber zunächst das Bauleitplanverfahren eingeleitet und ein sogenannter vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, so der Beschluss des Ausschusses. Außerdem soll mit dem Bauherrn ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen und mit dem Landratsamt eine Vorabklärung der Maßnahmen vorgenommen werden.

Bericht: Matthias Matz, Kreisbote Füssen

Wir danken dem Kreisbote Füssen für die freundliche Überlassung des Beitrages.