Damit die beantragten Stabilisierungshilfen auch tatsächlich gewährt werden, muss die Stadt eine Reihe harter Auflagen erfüllen.

Nach der Haushaltsberatungen ist klar: die Stadt muss Forderungen des Freistaates erfüllen, um die Stabilisierungshilfen zu gewährleisten.

Als das Finanzministerium in München im November bekannt gab, dass der Stadt zwei Millionen Euro an sogenannten Stabilisierungshilfen gewährt werden, war die Freude im Rathaus zunächst groß. Doch mittlerweile ist klar, dass die Unterstützung durch den Freistaat an harte Auflagen geknüpft ist. Diese müssen bis zum 31. März erfüllt werden, wie Kämmerer Thomas Klöpf vergangene Woche im Haupt- und Finanzausschuss zum Auftakt der diesjährigen Haushaltsberatungen erklärte. Klar ist dabei schon jetzt: Für die Bürger wird das Leben in Füssen noch teurer.

Kurz vor Weihnachten trudelte das Papier aus dem Finanzministerium ein, das die Stadtpolitik in den kommenden Wochen und Monaten maßgeblich beschäftigen wird – und den Bürgern weitere finanzielle Belastungen in Form höherer Gebühren abverlangt. Gleichzeitig zwingt der Auflagenkatalog des Finanzministeriums die Kommunalpolitik dazu, zahlreiche geplante Investitionsmaßnahmen in die Zukunft zu verschieben. Das hat zur Folge, dass der Sanierungs- und Investitionsstau noch weiter anwächst, wie Klöpf im Haupt- und Finanzausschuss zum Auftakt der diesjährigen Haushaltsberatungen erläuterte. Weil die eigentlich insolvente Stadt aber auf die Hilfe der Staatsregierung angewiesen ist (der Kreisbote berichtete mehrfach ausführlich), wird sie wohl oder übel in den sauren Apfel beißen müssen.

Absolutes Minimum

Neben dem Zurückfahren der geplanten Investitionen auf ein absolutes Minimum fordert das Ministerium Verwaltung und Politik dazu auf, weniger neue Kredite aufzunehmen, eine Zusammenballung von Investitionsmaßnahmen zu vermeiden und zur Not sogenannte Pflichtaufgaben in die Zukunft zu verschieben. Ferner ist die Stadt angehalten, die Kostendeckungsgrade bei den städtischen Einrichtungen zu erhöhen, die Personalkosten zu senke und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Ausgaben weiter zurückzufahren.

Wie schon mehrfach in der Vergangenheit das Landratsamt, mahnen auch die Münchner Finanzbeamten zudem an, die sogenannten freiwilligen Leitungen der Kommune auf den Prüfstand zu stellen. Diese sollen künftig nur noch im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit gewährt werden.

Ausgaben prüfen

Darüber hinaus sollen bereits beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nochmals auf weitere Einsparmöglichkeiten untersucht werden. Fast schon selbstverständlich: das im vergangenen Sommer beschlossene Haushaltskonsolidierungsprogramm soll überarbeitet, umgesetzt und fortgeschrieben werden.

Tatsächlich hat man auch in der Stadtverwaltung erkannt, dass die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichen. Weder in diesem noch in den Jahren 2024 bis 2026 könne die vorgeschriebene Mindestzuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt erreicht werden, heißt es in der Sitzungsvorlage. Kämmerer Klöpf betonte deshalb, dass nach den Gebührenerhöhungen im vergangenen Jahr bei der Aufstellung des diesjährigen Haushalts vor allem die Ausgaben im Fokus stehen sollten. „Wir haben die Ausgabenseite meiner Meinung nach noch nicht genug unter die Lupe genommen“, sagte er. Man werde die Ziele aber kaum erreichen können, ohne bei den freiwilligen Leistungen zu sparen. „Das wird nicht funktionieren!“, betonte er.

Ohnehin müsse davon ausgegangen werden, dass die aus den Gebührenerhöhungen resultierenden Einnahmen durch die erwarteten Kosten- und Preissteigerungen aufgefressen werden. „Bei den Einnahmen haben wir überall an den Schrauben gedreht, teilweise bis zum Maximum – trotzdem entsteht keine Entlastung.“ Sein Fazit: „Ausgaben reduzieren, Leistungen hinterfragen und gegebenenfalls einstellen.“

Bericht: Matthias Matz, KB Füssen

Wir danken dem Kreisbote Füssen für die freundliche Überlassung des Beitrages.