Ferienwohnungen in stark touristisch geprägten Gebieten wie Bad Faulenbach hat es immer gegeben und wird es immer geben. Aber in Wohngebieten möchte die Stadt Füssen die Flut an Ferienwohnungen eindämmen.

Schritt für Schritt sollen in Füssen die Ziele des Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung überführt werden. Was das für Eigentümer auf dem Hallenbad-Areal bedeutet.

Die Flut an Ferienwohnungen, die Füssen überrollt hat, soll in Zukunft eingedämmt werden: Einstimmig hat der Stadtrat unlängst beschlossen, die Ziele des Beherbergungskonzeptes Schritt für Schritt in der Bauleitplanung zu verankern. „Endlich fällt der Startschuss, auf den wir so lange gewartet haben“, sagte Bürgermeister Maximilian Eichstetter (CSU). So sah es auch Ilona Deckwerth (SPD): Es sei „höchste Zeit“, dieses Vorhaben umzusetzen.

Füssen ist massiv von der Tourismusbranche abhängig. Das ist Segen und Fluch zugleich. Viele Menschen leben von den in dieser Branche getätigten Umsätzen, auch hat Füssen im Vergleich zu anderen Kleinstädten einen breit aufgestellten Einzelhandel und Gastronomie. Aber der Massentourismus bringt auch Nachteile. So wird zum Beispiel gut jede fünfte Wohnung nicht dauerhaft genutzt, sondern ist als Zweit- oder Ferienwohnung nur für ein paar Monate im Jahr belegt – das verschärft den Wohnungsmarkt für Einheimische, Wohnraum wird immer knapper und teurer. Gleichzeitig bringt das Betten-Wachstum der vergangenen Jahre Probleme für die Tourismusbranche selbst. Überkapazitäten drohen – und das bedeutet außerhalb der Hochsaison einen gnadenlosen Preiskampf.

Um diese Probleme angehen zu können, hat der Stadtrat das über 120 Seiten umfassende Beherbergungskonzept verabschiedet. Es sieht vor, in welchen Stadtgebieten es noch zu Neuansiedlungen von Beherbergungsbetrieben kommen soll und wo neue Ferienwohnungen verboten werden sollen. Dieses Konzept selbst verhindert allerdings keine einzige Ferienwohnung: Es ist als eine „informelle Planung“.

Doch sollen diese Ziele in der Bauleitplanung der Stadt Füssen fixiert werden, erst dann werden sie rechtlich auch greifen. Einzelne Bebauungspläne werden gegebenenfalls geändert, um dort künftig Ferienwohnungen zu unterbinden. Wobei der Rathaus-Chef sagte: „Wir können nicht alle Bebauungspläne zeitnah angehen, das muss Schritt für Schritt erfolgen.“

Den Anfang machte der Stadtrat beim Bebauungsplan für das ehemalige Hallenbad-Areal: Hier wurde die Veränderungssperre verlängert, damit die Planung geändert werden kann, um dort Ferienwohnungen auszuschließen. Christine Fröhlich (Freie Wähler) verwies auf ein Problem: Wie soll man mit längst bestehenden und bei Füssen Tourismus gemeldeten, aber baurechtlich nicht genehmigten Ferienwohnungen umgehen? Vor gut zwei Jahren habe der Stadtrat eine Prüfung dieser Frage beschlossen, geschehen sei aber nichts. Im weiteren Verfahren zu diesem Bebauungsplan werde man prüfen, wie man dies zu berücksichtigen habe, sagte Bürgermeister Eichstetter. Bauamtsleiter Armin Angeringer verwies darauf, dass die Besitzer dieser Ferienwohnungen während der öffentlichen Auslegung einen Bestandsschutz beantragen könnten.

Bei einem Haus eine Ausnahme

Bei einem Anwesen in Weißensee gestattete der Stadtrat ausdrücklich Ferienwohnungen: Denn das Haus am Ende der Edelweißstraße war nachträglich 1999 in den Bebauungsplan Oberkirch 3 – Pitzfeld West einbezogen worden. Im gesamten Geltungsbereich der Planung sind Ferienwohnungen als unzulässig ausgeschlossen. Allerdings waren zuvor in dem betroffenen Haus Ferienwohnungen ganz offiziell genehmigt worden. Und so soll es auch bleiben: Der Stadtrat beschloss, dass der Bebauungsplan speziell für dieses Grundstück geändert wird. Demnach wird in dem Gebäude eine Ferienwohnungsnutzung zugelassen, „soweit die nach der Fläche überwiegende Nutzung als dauergenutztes Wohnen beibehalten bleibt“.

Bericht: Heinz Sturm, AZ Füssen
Foto: Benedikt Siegert, AZ Füssen

Wir danken der AZ Füssen für die freundliche Überlassung des Beitrages.