Wird aufgrund einer Ferienwohnung ein Bebauungsplan für den Füssener Westen aufgestellt?

Welche Folgen die beantragte Nutzungsänderung für eine Ferienwohnung im Gebiet rund um die Welfenstraße haben könnte. Kommunalpolitiker prüfen einen Bebauungsplan samt Veränderungssperre.

Eine beantragte Ferienwohnung in der Welfenstraße könnte größere Folgen für den Füssener Westen haben: Denn Kommunalpolitiker wollen sie unter allen Umständen verhindern. Um das auch rechtlich durchboxen zu können, wird nun überlegt, einen Bebauungsplan für das Gebiet rund um die Welfenstraße aufzustellen und dort Ferienwohnungen explizit verbieten. Verbunden damit wäre eine Veränderungssperre: Damit könnte die Stadt bis zur Fertigstellung des Bebauungsplans alle Bauarbeiten untersagen, die den Vorgaben des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen.

Die Flut an ständig neuen Ferienwohnungen dämmen: Damit beschäftigen sich die Mitglieder des Füssener Bauausschusses seit geraumer Zeit. In Gebieten mit Bebauungsplänen haben sie damit auch größtenteils Erfolg. In Gebieten ohne eine solche Planung können sie Ferienwohnungen zwar ablehnen – doch ersetzt das Landratsamt dann das kommunale Einvernehmen, wenn es baurechtlich keine Gründe zur Ablehnung gibt.

„Das sehe ich gar nicht ein“

In einem Gebiet ohne Bebauungsplan, in der Welfenstraße, lag nun ein Antrag auf Nutzungsänderung vor: Eine dauerhafte Wohnung sollte künftig als Ferienwohnung genutzt werden. Er kenne für eine Ferienwohnung keine ungeeignetere Stelle im Stadtgebiet, sagte Martin Dopfer (Füssen-Land) zu dem Antrag: „In dem Wohnbereich sehe ich das gar nicht ein.“ Da es hier keinen Bebauungsplan gebe, werde das Landratsamt das Vorhaben aber erfahrungsgemäß genehmigen. Um das zu verhindern, schlug Dopfer vor, einen Bebauungsplan für das Gebiet rund um die Welfenstraße zu erstellen.

Das Problem: So einen Bebauungsplan könnten externe Planer erstellen – was aber Geld kostet, das die überschuldete Stadt nicht hat. Oder das städtische Bauamt, das aber ohnehin schon mit reichlich Arbeit eingedeckt ist. Er wolle aber innerhalb der nächsten Wochen klären lassen, „ob das Bauamt einen einfachen Bebauungsplan aufstellen kann“, sagte Bürgermeister Maximilian Eichstetter (CSU).

Bauamtsleiter Armin Angeringer signalisierte bereits in der Sitzung, dass dies gegebenenfalls möglich ist. Dann könnte die entsprechende Planung zur Verhinderung von Ferienwohnungen im Bereich der Welfenstraße im Füssener Westen auf den Weg gebracht werden. Und mit ihr eine Veränderungssperre.

Zwei weitere Nutzungsänderungen für Ferienwohnungen in Weißensee lehnten die Kommunalpolitiker zwar ebenfalls ab. Sie befinden sich in der Thanellerstraße und Auf der Leite, wo es bereits eine Reihe von Ferienwohnungen gibt – das Landratsamt wird deshalb auch diese zwei Ferienwohnungen bewilligen.

Bericht: Heinz Sturm, AZ Füssen
Symbolfoto: Animaflora PicsStock – stock.adobe.com

Wir danken der AZ Füssen für die freundliche Überlassung des Beitrages.