Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen müssen in Füssen künftig wohl mehr Grundsteuer zahlen.
Die Stadt Füssen braucht bekanntlich dringend Geld. Deshalb sollen Landwirte künftig mehr Grundsteuer zahlen. Das passt allerdings nicht jedem.
Die Stadt will den Hebesatz für die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Flächen deutlich von derzeit 330 auf künftig 415 Prozent anheben. Einem entsprechenden Antrag der Stadtverwaltung stimmte der Haupt- und Finanzausschuss am Dienstagabend mit 9:2 Stimmen zu. Betroffen von der Anhebung sind 317 Grundstückseigentümer. Das letzte Wort in der Angelegenheit hat allerdings der Stadtrat.
Von der Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundstreuer A auf die vorgeschlagenen 415 Prozent erhofft sich die Verwaltung künftig Mehreinnahmen in Höhe von rund 8000 Euro im Jahr, was unterm Strich Einnahmen in Höhe von rund 39.500 Euro pro Jahr entspricht. Derzeit entrichten die 317 betroffenen Grundstücksbesitzer jährlich etwa 31.400 Euro an die Kommune, berichtete Kämmerer Thomas Klöpf den Ausschussmitgliedern.
Mit der angestrebten Anhebung will die Stadt vor allem auch ein Zeichen in Richtung Finanzministerium in München setzen. Dort wird bekanntlich am 11. November darüber entschieden, ob die klamme Kommune die beantragten Stabilisierungshilfen vom Freistaat in Höhe bekommt. Beantragt sind 12,8 Millionen Euro. „Angesichts der bevorstehenden Entscheidung über die Zuteilung der Stabilisierungshilfe am 11.11.2022 sollte hier nochmal ein deutliches Signal für den bestehenden Konsolidierungswillen der Stadt Füssen gesendet werden“, heißt es dazu in der Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung.
Unter dem Durchschnitt
Hinzu kommt, dass der aktuelle Hebesatz der Stadt mit aktuell 330 Prozent unter dem Landesschnitt von 343 Prozent liegt. „Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollte hier über eine Anpassung nachgedacht werden.“ Ferner wird der Hebesatz der Grundsteuer A damit dem der Grundsteuer B angepasst.
Kritik an der Anhebung äußerte Stadtrat und Landwirt Matthias Friedl (Füssen-Land). Einer Anhebung um satte 85 Prozentpunkte werde er nicht zustimmen, sagte er. Angesichts der angespannten Finanzsituation der Kommune sehe er zwar durchaus die Notwendigkeit für eine Erhöhung, bat aber darum, damit nicht einseitig die Landwirtschaft zu belasten. Diese sei ohnehin schon arg gebeutelt.
Friedl appellierte, die Lasten gleichmäßig zu verteilen. Es könne nicht sein, dass lediglich der Hebesatz für landwirtschaftliche Grundstücke, nicht aber die der übrigen Grundstücke angehoben werde. Er plädierte daher dafür, die Grundsteuer A und B gemeinsam und vergleichbar zu ändern.
Bürgermeister Maximilian Eichstetter (CSU) und Kämmer Klöpf wiesen darauf hin, dass die Grundlagen für die Grundsteuerhöhe nicht durch die Stadt, sondern die Finanzbehörde ermittelt werde. Die Kämmerei multipliziere diesen Grundsteuermessbetrag dann nur noch mit dem jeweiligen Hebesatz. Davon abgesehen soll eine Anhebung der Grundsteuer B im November beraten werden. Aus Zeitgründen sei es nicht möglich gewesen, dieses Thema jetzt schon vorzubereiten.
Christine Fröhlich von den Füssener Freien Wählern (FWF) verwies darauf, dass sich die 8000 Euro Mehreinnahmen auf über 300 Grundstücksbesitzer verteilen. Sie wolle die Erhöhung zwar nicht verharmlosen, diese müsse aber angesichts der Lage der Kommune vorgenommen werde. Auch sie forderte, dass über eine Erhöhung der Grundsteuer B gesprochen werden müsse.
SPD-Ratsfrau Ilona Deckwerth (SPD) äußerte sich indes erfreut darüber, dass nun auch über das Thema Steuererhöhungen diskutiert werde. Schon allein weil der Hebesatz in Füssen unter dem Landesschnitt liege, müsse eine Anpassung erfolgen, erklärte sie. Allerdings könne dies nur ein erster Schritt sein, so die Sozialdemokratin weiter. Im nächsten müsse die Grundsteuer B angehoben und auch über eine Erhöhung der Gewerbesteuer gesprochen werden.
Bericht: Matthias Matz, KB Füssen
Symbolfoto: Helmut Kroiß
Wir danken dem Kreisbote Füssen für die freundliche Überlassung des Beitrages.
Die Landwirtschaft ist gebeutelt, zu den allgemeinen Problemen der Enegiekrise und den Preissteigerungen, kommen viele weiter Themen dazu.
Sei es Düngeverordnung, Aufzeichnungspflicht, immer neue Auflagen, ob im Bereich Tierwohl oder Naturschutz. Zudem haben wir immer wieder Probleme mit dem Wolf.
Nun „will“ die Stadt Füssen die Grundsteuer anheben. Nein sie muss, unsere Einnahmesituation ist so schlecht wie in kaum einer anderen Kommune. Aber es muss genau geschaut werden wie viel wir unseren Mitbürgern und Geschäftsleuten zumuten können.
Begonnen wird mit der Grundsteuer A.
Grundsteuer A berechnet sich aus: Einheitswert x Grundsteuermesszahl (0,6%) x Grundsteuerhebesatz (330% Füssen)
Grundsteuer B berechnet sich aus: Einheitswert x Grundsteuermesszahl (0,26%) x Grundsteuerhebesatz (415% Füssen)
Den Hebel den wir als Stadt festlegen können, ist der Grundsteuerhebesatz. Auf die anderen Faktoren haben wir keinen Einfluß.
Aktuell ist es so, dass ein Landwirt (Grundsteuer A), in Füssen, bei einem Einheitswert von 15000 Euro ca. 297 Euro zahlen muß, ein Privater Hausbesitzer bei dem gleichen Einheitswert von 15000 Euro nur 161,85 Euro zahlen muß. Das heißt der Landwirt zahlt jetzt schon knapp die Hälfte mehr.
Wir von Füssen Land wollen eine Anhebung nicht verhindern. Aber wir wollen, dass die Grundsteuer gleichmäßig angehoben wird.
Andere Mittelzentren wie Oberstdorf oder Immenstadt haben auch deutliche Unterschiede zwischen Grundsteuer A und B. Sie schätzen, was die Landwirtschaft für unsere Region an Leistung erbringt.
Lieben Gruß
Matthias Friedl, Stadtrat Füssen Land