Füssens Ex-Bürgermeister Paul Iacob steht erneut juristischer Ärger ins Haus.

Ex-Bürgermeister soll Aufwandsentschädigungen nicht abgeführt haben – der widerspricht

Die Stadt Füssen verklagt ihren ehemaligen Bürgermeister Paul Iacob (SPD) auf Rückzahlung von Aufwandsentschädigungen. Doch ihre Chancen stehen schlecht.

Die juristische Aufarbeitung der Ära von Ex-Bürgermeister Paul Iacob geht weiter: Die Stadt hat nach Informationen des Kreisboten vor dem Verwaltungsgericht Augsburg Klage gegen den ehemaligen SPD-Rathauschef auf Rückzahlung von über 100.000 Euro eingereicht. Bei dem Geld handelt es sich um Aufwandsentschädigungen, die Iacob für seine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied sowie als stellvertretender Geschäftsführer und Geschäftsführer der Schwangauer Tegelbergbahn erhalten hat.

Nach Auffassung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) und des Füssener Stadtparlaments hätte Iacob aber zumindest einen Teil dieser Aufwandsentschädigungen an die Stadtkasse abführen müssen. Deshalb hat das Gremium nach Informationen unserer Zeitung in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten im nichtöffentlichen Teil mit großer Mehrheit entschieden, beim zuständigen Verwaltungsgericht in Augsburg Klage auf Rückzahlung einzureichen, wie mehrere Beteiligte bestätigen. Allerdings hätten selbst die Juristen der Stadt von der Klage abgeraten, da sie kaum Erfolgsaussichten sehen, heißt es. Denn offenbar gab es in der Vergangenheit keinen Stadtratsbeschluss, der Iacob dazu verpflichtet hätte.

Das Rathaus äußerte sich auf Anfrage bislang nicht dazu.

Im Gespräch mit unserer Zeitung bestätigte Iacob, der von 2008 bis 2020 Bürgermeister der Stadt war, am Freitag, dass er am Donnerstag die Klageschrift vom Gericht erhalten habe. Die Vorwürfe weist er von sich. Da es sich bei der Tegelbergbahn um kein kommunales Unternehmen handelt, sei er nicht zur Abführung seiner Aufwandsentschädigung verpflichtet gewesen, erklärte er. Zu konkreten Summen machte er keine Angaben.

Vielfältige Aufgaben

Der Sozialdemokrat war nach eigenen Angaben von 2008 bis 2016 als Bürgermeister einer der drei Kommunen, die Anteile an der Tegelbergbahn haben, laut Satzung nicht nur Aufsichtsratsmitglied der Bahn, sondern auch stellvertretender Geschäftsführer. Nach dem Tod des damalige Geschäftsführers übernahm er 2016 kommissarisch zudem die Geschäftsführung der Bahn. Für alle drei Tätigkeiten erhielt er nach eigener Aussage eine Aufwandsentschädigung.

Unüblich ist dies jedoch keineswegs. Im Gegenteil. So sind die Verwaltungs- und Aufsichtsräte zahlreicher Kommunalunternehmen im Allgäu, wie etwa der Klinikverbund Ostallgäu-Kaufbeuren oder die Sparkasse Allgäu, auch mit Landräten, Bürgermeistern und Kommunalpolitikern besetzt, die dafür Geld, sogenannte Aufwandsentschädigungen, erhalten. Laut Gemeindeordnung sind die Politiker aber dazu verpflichtet, diese Nebeneinkünfte bis zu einer gewissen Höhe an die Stadt- oder Gemeindekasse abzuführen. Den Rest dürfen sie behalten.

Iacob weist Vorwürfe zurück

Iacob erklärte gegenüber unserer Zeitung, dass es sich bei der Tegelbergbahn GmbH & Co. KG trotz der drei Gemeinden Füssen, Schwangau und Halblech als Anteilseigner um kein kommunales, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen handle. Somit sei er auch nicht verpflichtet gewesen, das Geld an die Stadt Füssen abzuführen. Bei seinem Amtsantritt 2008 sei er zudem weder von den Mitarbeitern der Stadtverwaltung noch vom Aufsichtsrat der Tegelbergbahn darauf hingewiesen worden, dass er einen Teil seiner Aufwandsentschädigungen von der Bahn an die Stadtkasse überweisen müsse, betonte er. Auch keiner seiner Vorgänger habe dies getan. „Das wurde immer so gehandhabt“, so der ehemalige Bürgermeister.

Darüber hinaus habe es seinerzeit in der konstituierende Sitzung des Stadtrates, in der unter anderem auch über das Gehalt, den Dienstwagen oder die Höhe der Nebeneinkünfte eines Bürgermeisters entschieden werde, keinen Beschluss gegeben, der ihn dazu verpflichtete. Kurzum: er sei sich keiner Schuld bewusst, so Iacob, der sich nun selbst juristischen Beistand holen will.

Für Iacob ist es übrigens nicht der erste juristische Ärger seit er sein Amt als Bürgermeister abgegeben hat. Erst Ende 2020 hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Vermietung des ehemaligen Landratsamtes in der Augsburger Straße eingestellt.

Bericht: Matthias Matz, KB Füssen
Foto: Archivbild

Wir danken dem Kreisbote Füssen für die freundliche Überlassung des Beitrages.