Füssens Ex-Bürgermeister Paul Iacob hat gut lachen.

Hat der ehemalige Füssener Bürgermeister Paul Iacob (SPD) unberechtigt Aufwandsentschädigungen eingesteckt? Das wollte der Stadt gerichtlich klären lassen.

Aller guten Dinge sind drei, mag sich Ex-Bürgermeister Paul Iacob (SPD) derzeit denken. Denn auch die dritte Verfahren gegen ihn seit dem Ende seiner Amtszeit ist im Sande verlaufen: Mehrheitlich hat der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, die Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen Iacob wegen vermeintlich nicht abgeführter Aufwandsentschädigungen zurückzuziehen. Damit folgte das Gremium einem Fingerzeig aus Augsburg.

Wie bereits mehrfach berichtet, hatte der Stadtrat im Dezember mit großer Mehrheit beschlossen, vor dem Augsburger Verwaltungsgericht Klage gegen Iacob einzureichen. Damit wollte die Stadt richterlich feststellen lassen, ob Iacob Aufwandsentschädigungen, die er während seiner Zeit als Bürgermeister (2008 – 2020) als Mitglied der Geschäftsführung und des Beirats der Tegelbergbahn erhalten hatte, an die Stadt hätte abführen müssen oder behalte durfte. Streitpunkt: 131.000 Euro.

Mangels Erfolgsaussichten hat der Stadtrat jetzt aber in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, die Klage zurückzuziehen. Damit folgt das Gremium einer „richterlichen Empfehlung“ aus Augsburg, wie Hauptamtsleiter Peter Hartl am vergangenen Mittwoch auf Anfrage des Kreisboten erklärte. Demnach sei das Verwaltungsgericht aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen zu dem Schluss gekommen, dass Iacob seine Tätigkeiten bei der Tegelbergbahn nicht auf „Vorschlag oder Veranlassung seines Dienstherren“ ausgeübt habe.

Heißt übersetzt: Hätte der Stadtrat Iacob per Beschluss mit der Geschäftsführung oder seiner Mitgliedschaft im Beirat der Bergbahn beauftragt, hätte der Sozialdemokrat tatsächlich zumindest einen Teil seiner Aufwandsentschädigungen an die Stadtkasse überweisen müssen. So aber kann die Stadt vor Gericht nur den Kürzeren gegen ihren ehemaligen Bürgermeister ziehen

Pikant: nach Auffassung des Gerichts hätte das Stadtparlament dazu gemäß Satzung der Bahn und Gesellschaftervertrag durchaus das Recht gehabt, verzichtete aber augenscheinlich darauf und somit auch auf das Geld.

Dass die Stadt nach eigener Auskunft gegenüber dem Gericht mit dem Ex-Rathauschef über dessen Nebentätigkeit bei der Bergbahn „gesprochen“ habe, reiche allein nicht aus, so die Richter weiter. Hinzu komme, dass Iacobs lediglich die Praxis seiner Vorgänger fortgesetzt habe.

Gericht bestätigt Landratsamt

Mit seiner „richterlichen Empfehlung“ bestätigte das Gericht einer Einschätzung des Landratsamts. Dieses hatte bereits Anfang des Jahres gegenüber unserer Zeitung klar gestellt, dass bei Iacobs Tätigkeiten für die Tegelbergbahn nicht von einer „Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst“ auszugehen sei, da der Ex-Rathauschef damit nicht vom Stadtrat beauftragt worden sei.

Im Gespräch mit dem Kreisboten sagte Iacob, er sei glücklich und froh, dass der Stadtrat beschlossen habe, die Klage zurückzuziehen. „Mir war von Anfang an klar, dass ich nichts falsch gemacht habe!“ Schließlich habe er sich seinerzeit beim Landratsamt und dem Bayerischen Städtetag rück versichert. „Mit der Klage hat man nur Geld in den Wind geworfen“, so der Sozialdemokrat weiter. Er werde seine Anwaltskosten von geschätzt 10.000 Euro jedenfalls der Stadt in Rechnung stellen, kündigte er an. „Die hätte man sich leicht durch einen Anruf beim Landratsamt sparen können.“

Tatsächlich wird die klamme Stadt die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen, bestätigte Hauptamtsleiter Hartl. Allerdings sei die Höhe noch nicht beziffert. „Wäre es zur Entscheidung gekommen, wären die Kosten im Falle des Unterliegens der Stadt zu den doppelten Kosten gekommen. Die Rechtsschutzversicherung der Stadt tritt hierfür nicht ein“, so Hartl weiter.

Besonders ärgerlich aus Sicht der Stadt: Selbst die Juristen der Verwaltung hatten dem Stadtrat davon abgeraten, die Klage einzureichen.

Persönliche Gründe?

Iacob vermutet ohnehin vielmehr persönliche als finanzielle Gründe hinter der Klage. „Das Gremium hat sich durch einige Mitglieder aufhetzen lassen, mir etwas ans Bein zu binden. Die Motoren sitzen in allen Fraktionen.“ Als mögliches Motiv vermutet er, „vielleicht habe ich dem ein oder anderen Mal auf den Fuß getreten.“ Nun will Iacob zunächst die offizielle Verlautbarung des Gerichts abwarten, dann werde er mit seinem Anwalt mögliche rechtliche Schritte gegen den Stadtrat besprechen, kündigte er an.

Seit der Sozialdemokrat nicht mehr Bürgermeister der Lechstadt ist, war er bereits in zwei juristische Auseinandersetzungen verwickelt. Dabei ging es zum einen um die Vermietung des Alten Landratsamtes an eine Arztpraxis sowie um den Leasingvertrag für einen neuen Dienstwagen für seinen Nachfolger Maximilian Eichstetter (CSU). Beide Verfahren wurden eingestellt.

Bericht: Matthias Matz, KB Füssen
Foto: Archivbild

Wir danken dem Kreisbote Füssen für die freundliche Überlassung des Beitrages.