Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes hat die Füssener Stadtverwaltung ein Beherbergungskonzept erlassen, auf dessen Grundlage sie Bebauungspläne rechtlich im Hinblick auf Ferienwohnungen definieren kann. Eine entsprechende Änderung brachten die Stadträte kürzlich für den Enzensberg auf den Weg und sicherten sie mit einer Veränderungssperre ab. Das zahlte sich jetzt aus.

Beherbergungskonzept: Stadt Füssen kann Ferienwohnung endlich verhindern

Mit dem Beherbergungskonzept hat die Stadtverwaltung mittlerweile ein Instrument an der Hand, mit der sie unliebsame Ferienwohnungen verhindern kann.

Wer regelmäßig einen Blick auf die Tagesordnung des Bauausschusses wirft, dem bietet sich Monat für Monat dasselbe Bild: Wohnungen sollen zu Ferienwohnungen umgewidmet werden. Weil der Füssener Wohnungsmarkt aber angespannt ist, sehen Stadträte solche Anträge gar nicht gerne. Entsprechend oft lehnen sie diese ab – häufig allerdings mit mäßigem Erfolg. Denn meist fehlt die Rechtsgrundlage dafür.

Um diese zu schaffen, hat die Stadt im vergangenen Jahr ein Beherbergungskonzept entwickelt. Und das hat sich nun zum ersten Mal ausgezahlt, informierte Bürgermeister Maximilian Eichstetter (CSU) am Dienstag in der Sitzung des Bauausschusses.

Denn auf der Grundlage dieses Konzepts kann die Stadt nun Zug um Zug ihre Bebauungspläne bearbeiten und rechtlich genau definieren, wo Ferienwohnungen unerwünscht sind. Ende Februar war als erstes ein Bebauungsplan am Enzensberg dran. Um zu verhindern, dass in der Zwischenzeit Anträge eingereicht werden, die diesen Zielen widersprechen, erließ der Stadtrat zudem eine Veränderungssperre.

Und das hat sich jetzt bezahlt gemacht: Denn ein Wohnungsbesitzer im Panoramaweg wollte seine Wohnung zur Ferienwohnung umwidmen. „Das ist die erste Ferienwohnung, die mit der Veränderungssperre verhindert werden konnte“, erklärte Eichstetter. Das Landratsamt Ostallgäu habe den Wohnungsbesitzer am vorvergangenen Freitag darüber informiert, dass dieses Vorhaben nun nicht mehr genehmigungsfähig sei.

Keine Handhabe

Zu spät kam diese Schritt aber für eine andere Ferienwohnung im Panoramaweg. „Wir haben dem schon einmal in der Vergangenheit zugestimmt. Das zu ändern geht laut Landratsamt nicht“, beantwortete Bauamtsleiter Armin Angeringer Jürgen Dosers (FWF) Frage. Und auch bei einer beantragten Ferienwohnung in der Höhenstraße war die Stadt machtlos.

Das Landratsamt Ostallgäu habe das Einvernehmen ersetzt, gab die Stadtverwaltung bekannt. Und so wird die Behörde wahrscheinlich auch bei einer Ferienwohnung in der Sebastianstraße vorgehen. „Das ist leider nicht verhinderbar“, sagte der Rathauschef zu diesem Antrag. Die rechtlichen Grundlagen dafür fehlen. Trotzdem lehnte das Gremium dieses Ansinnen bis auf den Bürgermeister geschlossen ab. Da die Stadt bei Verzögerungen haftbar gemacht werden könne, stimme er dafür, erklärte Eichstetter.

Auch in der Reichenstraße sollen vier Wohnungen zu Ferienwohnungen sowie Lagerräume und das Dachgeschoss zu einem Hostel werden. „Das Beherbergungskonzept stuft Ferienwohnungen als im Altstadtgebiet unerwünscht ein. Mangels schon vorliegender Bauleitplanung wird derzeit eine Ablehnung noch nicht durchsetzbar sein“, heißt es dazu in den Sitzungsunterlagen.

Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu kamen laut Stadtverwaltung ebenfalls zu dem Schluss, dass das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig sei. Trotzdem verweigerten die Stadträte auch diesem Ansinnen ihre Zustimmung. Hier trieb einige zudem die Sorge um, ob bei einem Brand der geplante Fluchtweg über eine Treppe auf ein Flachdach funktioniere.

Drei Tagesordnungspunkte später mussten sich die Räte erneut mit der Reichenstraße beschäftigen. Im Haus gegenüber soll ebenfalls eine Wohnung zur Ferienwohnung werden. „Ohne Stellplatznachweis kann das nicht genehmigt werden“, erklärte Angeringer. Und da es bekanntlich an Parkplätzen in der Altstadt mangelt, müsste dieser abgelöst werden – was im Zuständigkeitsbereich der Stadt Füssen liegt. Und die müsse dem nicht zustimmen, erklärte Eichstetter. Das taten die Stadträte dann auch mit knapper Mehrheit nicht. Sie stellten eine Ablöse nur bei einer dauergenutzten Wohnung in Aussicht.

Auf ihren rechtlichen Spielraum setzten die Räte auch beim Schlagsteinweg. Wenn der Ausschuss die beantragten Ferienwohnungen jetzt ablehne, müsste der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 29. März die Änderung des entsprechenden Bebauungsplanes beschließen und eine Veränderungssperre erlassen, erklärte Angeringer. „Solange die Genehmigung nicht erteilt wurde, hat man noch die Möglichkeit das zu verhindern“, informierte er. „Wenn die Veränderungssperre in Kraft tritt, kann das Landratsamt die Genehmigung nicht erteilen.“ Das nutzte das Gremium dann auch und lehnte den Antrag ab.

„In nächster Zeit werden wir uns relativ oft mit solchen Fällen befassen müssen“, meinte CSU-Stadtrat Christoph Weisenbach abschließend. „Wir müssen uns überlegen, wie wir mit solchen Altfällen umgehen.“ Deshalb sollten die Stadträte in einer Klausursitzung darüber diskutieren und eine klare Marschroute erarbeiten, forderte er.

Bericht: Katharina Knoll, KB Füssen
Foto: PIRO4D/Pixabay

Wir danken dem Kreisbote Füssen für die freundliche Überlassung des Beitrages.