Bauausschuss lehnt beantragten Wintergarten an einem Wohnhaus in Weißensee ab

Mit kleineren Bauanträgen wie etwa den für der Anbau eines Wintergartens behelligen Bauverwaltungen den Bauausschuss eines Stadtrates für gewöhnlich nicht und entscheiden darüber auf dem Verwaltungsweg. Doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel und so mussten die Mitglieder des Füssener Bauausschusses in ihrer jüngsten Sitzung über den beantragten Anbau eines Wintergartens an ein Wohnhaus in der Simpert-Krameer-Straße in Weißensee entscheiden. Der Grund dafür liegt in der Vergangenheit.

Wie Bauamtsleiter Armin Angeringer die Ausschuss-Mitglieder unterrichtete, sei der beantragte Wintergarten an sich auch gar nicht das Problem und für sich betrachtet durchaus vertretbar. Allerdings soll sich der Bauherr in der Vergangenheit nicht immer an die bereits 1995 mit mehreren Befreiungen vom Bebauungsplan (B-Plan) erteilte Genehmigung gehalten haben. „In der hangseitigen Nordostansicht ist das Gebäude abweichend von den Plänen aus 1995 nahezu vollständig als dreigeschossig dargestellt“, heißt es dazu in den Sitzungsvorlagen der Bauverwaltung.

Demnach soll der Bauherr die UG-Ebene viel weiter freigelegt haben als ursprünglich genehmigt. „Dies führt zu einer erheblichen optischen Massivität des ohnehin sehr großen Gebäudes.“ Ferner seien die Fassaden anders gestaltet worden als erlaubt. Komme jetzt noch der Wintergarten hinzu, verstärke sich der Eindruck der „überdimensionalen Massivität“, so Angeringer weiter. Daher könne dem Antrag nach Auffassung der Verwaltung das kommunale Einvernehmen nicht erteilt werden. „Wir wollten Ihnen einfach mal zeigen, wieso wir das ablehnen“, erklärte Bürgermeister Maximilian Eichstetter (CSU), warum die Verwaltung diesen Bauantrag ausnahmsweise dem Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt habe.

Landratsamt widerspricht

Allerdings müsse davon ausgegangen werden, berichtete Bauamtsleiter Angeringer weiter, dass das Landratsamt den Bauantrag trotz der ablehnenden Haltung der Kommune genehmigen werde. Die Kreisbehörde vertrete den Standpunkt, dass der Wintergarten vertretbar sei und die Freilegung des Untergeschosses separat betrachtet werden müsse. Dazu komme, dass in der Nachbarschaft in mindestens einem Fall eine ähnliche Situation vorliege, die von der Stadt vor zwei Jahren so abgesegnet worden sei. „Allerdings liegt dort die Freilegung in einem rückwärtigen Bereich, dessen Sichtbar stärker eingeschränkt ist.“

Darüber hinaus hat das Bauamt fest gestellt, dass der Bauwerber offenbar ein unmittelbar angrenzendes städtisches Grundstück teilweise mit nutzt. „Dazu ist außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens noch eine privatrechtliche Klärung geboten“, so Angeringer.

Zweiter Bürgermeister Christian Schneider (Füssen-Land) bestätigte die Einschätzung der Bauverwaltung und sprach sich dafür aus, dass kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. „Das Haus hätte nie so kommen dürfen, wie es ist“, unterstrich er. Einstimmig sprach sich der Ausschuss in der Folge gegen den Antrag aus.

Bericht: Matthias Matz, Kreisbote Füssen

Wir danken dem Kreisbote Füssen für die freundliche Überlassung des Beitrages.