Das Gebiet mit dem Dreitannenbichl (Oblisberg) im Füssener Westen.
Foto: Stadt Füssen
Bürgerbegehren am 09.06.2024 zur Erhaltung der Grünfläche Dreitannenbichl
Am 9. Juni 2024 findet zeitgleich mit der Europawahl ein Bürgerbegehren in der Stadt Füssen statt.
Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Füssen alle rechtlich zulässigen Mittel ergreift, die darauf abzielen, den Dreitannenbichl (Oblisberg, Grundstück Fl.Nr. 970/17 der Gemarkung Füssen) als Gesamtgrünfläche zu erhalten?“
Diese Fragestellung hat in den vergangenen Wochen zu einer kontroversen Diskussion geführt. Die Stellungnahmen der Iniatoren des Bürgerbegehrens, der Stadt Füssen, der Regierung von Schwaben und des Landratsamts Ostallgäu zeigen erhebliche Unterschiede in der rechtlichen Bewertung und dem Umfang der möglichen Maßnahmen. Hier möchten wir einige Klarstellungen vornehmen und unsere Posion erläutern.
Hintergrund:
Auf Beschluss des Stadtrats wurde das unbebaute Grundstück Fl.Nr. 970/28 (ca. 1.300 m²) im unbeplanten Innenbereich veräußert, da es sich um eine Baulücke handelt. Der Erwerber plant, dort ein Mehrfamilienhaus zu errichten, um dringend benötigten Wohnraum für Arbeitnehmer zu schaffen. Die Zufahrt zu diesem geplanten Mehrfamilienhaus soll über die bestehende Zuwegung Bohrhochstraße / Am Dreitannenbichl erfolgen.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens – weitestgehend unmittelbare Anrainer des Grundstücks – möchten diese Bebauung verhindern, da die Zufahrt ursprünglich Teil der Fl.Nr. 970/17 war. Diese wurde jedoch veräußert, neu vermessen und hat eine neue Flurnummer erhalten.
Die Stadtratsmitglieder der Wählergruppe Füssen-Land bittet die Bürgerinnen und Bürger, beim Bürgerbegehren mit „NEIN“ zu stimmen.
Hier sind die Gründe:
Keine Bebauung des Dreitannenbichl:
„Es ist und war auch nicht beabsichtigt, den Dreitannenbichl / Oblisberg (Fl.Nr. 970/17) mit seinen ca. 29.000 m² zu bebauen. Lediglich die offensichtliche Baulücke (Fl.Nr. 970/28) mit ca. 1.300 m² soll bebaut werden und zwar voraussichtlich mit relativ kleinen und kostengünstigen Wohnungen.“
Geringfügiger Eingriff:
„Die Bebauung stellt keinen wesentlichen Eingriff in den Dreitannenbichl dar, da nicht in den „Bichl“ selbst eingegriffen wird. Lediglich für die Zufahrt müssten ggf. wenige Meter „Bichlausläufer“ abgetragen werden. Aber auch dieser Eingriff ist in keinster Weise erheblich, insbesondere wenn man sich die sonstige Bebauung um den Dreitannenbichl anschaut. Sowohl das ehemalige Landratsamt (jetzt Zulassungsstelle) als auch die Wohnhäuser Ecke Bohrhochstraße / Welfenstraße stehen halb im Dreitannenbichl. Auch hierfür mussten einige Kubikmeter „Bichl“ abgetragen werden. Jetzt wie die Initiatoren zu argumentieren, dass die Zufahrt (Eingriff vielleicht 0,5 m) einen erheblichen Eingriff darstellen würde, ist für uns nicht nachvollziehbar!“
Falsche Behauptungen:
„Die Behauptungen, dass durch die Bebauung ein Biotop zerstört oder der Platz zum Rodeln für Kinder wegfallen würde, sind schlichtweg falsch. Den Initiatoren geht es unserer Ansicht nach einzig darum, eine Baustelle in unmittelbarer Nähe zu vermeiden.“
Eigensinnige Motive:
„Die Forderung, dass der Dreitannenbichl / Oblisberg nicht bebaut wird, ist unstrittig. Es geht hier einzig und allein darum, die Bebauung der Baulücke aus eigennützigen Gründen zu verhindern.“
Höhere Bebauung wäre möglich gewesen:
„Das Landratsamt hätte sogar eine höhere Bebauung als die vorgesehenen Stockwerke genehmigungsfähig gesehen. Doch aus Rücksicht auf die angrenzenden Gebäude wurde dies nicht in Betracht gezogen.“
Wir bitten alle Wahlberechtigten, auch zum Bürgerbegehren abzustimmen und die gestellte Frage mit „NEIN“ zu beantworten. Nur so kann der dringend benötigte Wohnraum geschaffen werden, ohne die Grünfläche Dreitannenbichl zu beeinträchtigen.