Matthias Friedl

Die Landwirtschaft ist gebeutelt, zu den allgemeinen Problemen der Enegiekrise und den Preissteigerungen, kommen viele weitere Themen dazu.

Sei es Düngeverordnung, Aufzeichnungspflicht, immer neue Auflagen, ob im Bereich Tierwohl oder Naturschutz. Zudem haben wir immer wieder Probleme mit dem Wolf.

Nun „will“ die Stadt Füssen die Grundsteuer anheben. Nein sie muss, unsere Einnahmesituation ist so schlecht wie in kaum einer anderen Kommune. Aber es muss genau geschaut werden wie viel wir unseren Mitbürgern und Geschäftsleuten zumuten können.

Begonnen wird mit der Grundsteuer A.

Grundsteuer A berechnet sich aus: Einheitswert x Grundsteuermesszahl (0,6%) x Grundsteuerhebesatz (330% Füssen)
Grundsteuer B berechnet sich aus: Einheitswert x Grundsteuermesszahl (0,26%) x Grundsteuerhebesatz (415% Füssen)

Den Hebel den wir als Stadt festlegen können, ist der Grundsteuerhebesatz. Auf die anderen Faktoren haben wir keinen Einfluß.

Aktuell ist es so, dass ein Landwirt (Grundsteuer A), in Füssen, bei einem Einheitswert von 15000 Euro ca. 297 Euro zahlen muß, ein Privater Hausbesitzer bei dem gleichen Einheitswert von 15000 Euro nur 161,85 Euro zahlen muß. Das heißt der Landwirt zahlt jetzt schon knapp die Hälfte mehr.

Wir von Füssen Land wollen eine Anhebung nicht verhindern. Aber wir wollen, dass die Grundsteuer gleichmäßig angehoben wird.

Andere Mittelzentren wie Oberstdorf oder Immenstadt haben auch deutliche Unterschiede zwischen Grundsteuer A und B. Sie schätzen, was die Landwirtschaft für unsere Region an Leistung erbringt.

Lieben Gruß
Matthias Friedl, Stadtrat Füssen Land