Rustikales Ambiente: Das Bauleitplanverfahren für die Ponyranch in Weißensee scheint so gut wie in trockenen Tüchern. Allerdings will der Stadtrat Einblicke in einen Vertrag zwischen Stadt und Betreiberin.

Nach jahrelangen Verhandlungen schien der Fortbestand der Weißenseer Ponyranch endlich gesichert. Doch noch immer liegt kein Bauantrag vor. Dabei droht der Abbruch.

Die Hängepartie um die Pony- und Pferderanch in Weißensee geht weiter: Auch zwei Monate nach dem Satzungsbeschluss hat Betreiberin Sandra Ringmann noch keinen Bauantrag eingereicht, berichtete Bürgermeister Maximilian Eichstetter (CSU) jetzt im Bauausschuss.

Dabei drängt die Zeit: Stellt Ringmann den Antrag nicht bis zum 10. Januar, verliert der Bebauungsplan, auf den sich beide Seiten nach jahrelangem zähen Ringen geeinigt hatten, seine Gültigkeit. Alle bisher nicht genehmigten Anlagen auf dem Gelände müssen dann auf Anordnung des Landratsamtes abgerissen werden. So sehe es der städtebauliche Vertrag zwischen Stadt und Betreiberin vor. Die Verwaltung habe Ringmann deswegen nochmals schriftlich an die Frist erinnert.

Erst am 10. Oktober hatte der Bauausschuss den Bebauungsplan „Brand-Mühlbach“ für den Hof beschlossen und damit einen Schlussstrich unter ein jahrelanges Bauleitplan-Verfahren gezogen. Dieses hatte die Stadt 2019 in die Wege geleitet, um den Fortbestand der Ranch zu sichern und für geordnete bauliche Verhältnisses auf dem Areal zu sorgen.

In den Jahren zuvor waren mehrere Gebäude und ein Reitplatz schwarz gebaut worden, sodass das Landratsamt eine seinerzeit beantragte Erweiterung der Ranch ablehnte. Auch eine Moorfläche soll bei Arbeiten auf dem Grundstück irreparabel zerstört worden sein.

Zähes Ringen

Im Laufe des Verfahrens und nach vielen Diskussionen mit der Eigentümerin beschloss der Stadtrat Anfang 2022 schließlich, dass der Pferdebestand um die Hälfte auf neun Tiere reduziert und Schwarzbauten wie ein Stall, ein Reitplatz und eine Futterstelle wieder abgerissen werden müssen.

Ein städtebaulicher Vertrag verpflichtete Ringmann außerdem dazu, innerhalb von drei Monaten nach dem Satzungsbeschluss und somit bis zum 10. Januar den Bauantrag für den neuen Stall mit Freiflächenplan für das Gesamtareals sowie die Ausgleichsflächen einzureichen. Andernfalls verliert der Plan seine Gültigkeit bzw. wird aufgehoben.

Der Satzungsbeschluss wurde bisher nicht bekannt gemacht. Vor dem 10. Januar soll dies auch nicht erfolgen, zumal vorher die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung vorliegen muss.

Gegenüber dem Kreisboten kündigte Ringmann an, den Antrag „selbstverständlich“ noch einreichen zu wollen. „Es ist alles am Laufen.“

Bericht & Foto: Matthias Matz, KB Füssen

Wir danken dem Kreisbote Füssen für die freundliche Überlassung des Beitrages.