Ein Hingucker für Gäste aus aller Welt: Füssen mit dem Hohen Schloss, dem ehemaligen Kloster St. Mang und der sich daran anschließenden Altstadt. Die Altstadt soll aber nicht zur reinen Tourismuskulisse verkommen – die Kommunalpolitiker schieben weiteren Ferienwohnungen einen Riegel vor.

Füssener Kommunalpolitiker wollen dauergenutzte Wohnungen in der Altstadt retten. Möglich machen soll dies ein Bebauungsplan. Zudem wird eine Veränderungssperre verhängt.

„Jetzt ist leider Gottes das Fass gefüllt“, sagt Bürgermeister Maximilian Eichstetter zur Flut an Ferienwohnungen in der Füssener Altstadt. Und jeder weitere Tropfen würde das Fass zum Überlaufen bringen. Das sahen wohl auch die anderen Mitglieder des Füssener Bauausschusses so. Ohne Debatte, dafür aber einstimmig sprachen sie sich für einen Bebauungsplan für die Altstadt aus. Das Regelwerk schließt Beherbergungsgewerbe und Ferienwohnungen im historischen Zentrum künftig aus, „da sie der Hauptgrund für die Verdrängung dauergenutzter Wohnungen sind“, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Auszuschließen seien auch Vergnügungsstätten.

In der Füssener Altstadt sind in vergangenen Jahren etliche Hostels und Ferienwohnungen entstanden, im Gegenzug sank die Zahl der dauergenutzten Wohnungen. Eine Entwicklung, die weder im Beherbergungskonzert der Stadt noch bei Füssen Tourismus und Marketing (FTM) gutgeheißen wurde.

FTM verweist in einer aktuellen Stellungnahme darauf, dass Füssen über rund 2300 Betten im Bereich der gewerblichen und privaten Ferienwohnungen (bei rund 7550 Betten insgesamt und ohne Zweitwohnungen) verfügt: „Aus touristischer Sicht besteht kein Bedarf an zusätzlichen Ferienwohnungen in der Altstadt. Eine Stützung systemrelevanter Einrichtungen, eine Leuchtturmfunktion für den Beherbergungsbereich oder die Ansprache besonders gewünschter oder bisher nicht erreichbarer Zielgruppen können wir nicht erkennen. Somit handelt es sich um eine reine Mehrung von Kapazitäten in der sensiblen Altstadt.“

Das sei auch aus touristischer Sicht nicht wünschenswert. Denn die Wandlung einer Altstadt in einen Raum ausschließlicher touristischer Dienstleistung ohne Durchmischung mit Wohnraum, Alltagssortiment im Einzelhandel und so weiter sei auch für Gäste nicht attraktiv. Zudem geht FTM auf die Stadtentwicklung ein: „Viele Einheimische beklagen sich zurecht über zu wenig (bezahlbaren) Wohnraum. Wenn ein anderer Teil der Einheimischen diesen eh schon knappen Wohnraum durch eine Umwandlung zur Ferienvermietung zusätzlich verknappt, vergrößert sich das Problem.“

Es geht um belebte Innenstadt

Der Kommune hingegen lagen und liegen für die Altstadt immer mehr Anträge auf Umwandlung von dauerhaft genutzten Wohnungen in Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Ferienwohnungen vor. Alleine in der Sitzung vom Dienstag waren es zwei Anträge: In zwei Gebäuden sollten insgesamt sieben Wohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden. In einem großen Gebäude in der Franziskanergasse wären damit keine dauergenutzten Wohnungen mehr vorhanden. „Eine solche Entwicklung gefährdet nachhaltig das Ziel – auch der Altstadtsanierung –, eine dauerhaft bewohnte und belebte Innenstadt zu erhalten“, fasste die Verwaltung zusammen.

Bestehende Betriebe wie zum Beispiel Hotels behalten trotz des Ausschlusses im Bebauungsplan ihre Genehmigungen. Ausgeschlossen werden in dem neuen Regelwerk auch weitere Vergnügungsstätten wie Spielotheken oder Wettbüros. „Deren Ansiedlung beeinträchtigt regelmäßig die Wohnqualität und das Stadtbild“, heißt es dazu von der Verwaltung.

Ohne weitere Debatte beschlossen die Füssener Kommunalpolitiker, einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen. Zudem wurde eine Veränderungssperre erlassen: Dadurch können in den kommenden Monaten – bis der Bebauungsplan rechtskräftig ist – Ferienwohnungen abgelehnt werden.

Bericht: Heinz Sturm, AZ Füssen
Foto: Benedikt Siegert, AZ Füssen

Wir danken der AZ Füssen für die freundliche Überlassung des Beitrages.