Werden beim Blick von oben auf die Füssener Altstadt in Zukunft Photovoltaikanlagen auf den Dächern zu sehen sein? Das ist einer der Punkte, die in der neuen Baugestaltungssatzung behandelt werden.

Füssen bringt eine neue Baugestaltungssatzung auf den Weg, die Hausbesitzer in der Altstadt beachten müssen. Warum es trotz monatelanger Vorberatungen noch Gesprächsbedarf im Bauausschuss gibt.

„Im Bewusstsein ihrer Verpflichtung zur Erhaltung des historischen Stadtbildes“ hat die Stadt Füssen Anfang der 1980er Jahre die sogenannte Altstadtsatzung erlassen. Das Regelwerk, das die Gestaltung von baulichen Anlagen im Zentrum vorschrieb, war nach gut vier Jahrzehnten aber nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Daher wurde eine neue Satzung erarbeitet. Ziel war es, sie mit möglichst großer Rückendeckung durch die Kommunalpolitiker zu verabschieden. Dazu kam es im Füssener Bauausschuss aber nicht, denn zwei ausgewiesene Kenner der Materie verweigerten ihre Zustimmung: Dr. Christoph Böhm (CSU) und Magnus Peresson (UBL), die in unserer Zeitung schon mal als Gralshüter der Altstadtsatzung bezeichnet worden sind, lehnten wegen einiger aus ihrer Sicht kritischen Punkte die neue Baugestaltungssatzung ab.

In den zurückliegenden Monaten wurde mit vielen Beteiligten an einer neuen Satzung gearbeitet, eingebunden waren natürlich Denkmalschützer, der Haus- und Grundbesitzerverein, Wirtschaftsverbände, die Kommunalpolitiker, aber zum Beispiel auch der Historische Verein Alt Füssen. Daran erinnerte Diplom-Ingenieurin Annegret Michler vom Kaufbeurer Büro Stadtentwickler, das die Arbeiten am neuen Regelwerk koordinierte. Die Satzung war bei diversen Terminen vorberaten worden, die im Bauausschuss vorliegende Fassung war kurz vor der Sitzung noch um Anregungen des Denkmalschutzes ergänzt worden.

In vielen Punkten erinnern die neuen Regeln an die alten: So müssen neue Fensterrahmen weiterhin aus Holz sein, vor einem Farbanstrich der Wände muss der Befund eines Restaurators oder Kirchenmalers vorliegen und Farbmuster müssen zuvor von der Unteren Denkmalschutzbehörde abgenommen werden. Das war unstrittig.

Doch bei anderen Punkten gab es Gesprächsbedarf. So sollen künftig Photovoltaikanlagen oder Sonnenkollektoren auf Dächern von denkmalgeschützten Gebäuden zulässig sein – hier orientiert sich die Stadt an Vorgaben eines geplanten Gesetzes. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte man die Solaranlagen verwenden: Sie müssen zum Beispiel an nicht einsehbaren Flächen angebracht werden, hofseitige Nebengebäude seien dafür zu bevorzugen. Trotzdem wären für CSU-Ratsherr Böhm solche Anlagen ein Graus. Er habe nichts gegen die Gewinnung erneuerbarer Energien, doch sollte man dafür „neueste Technik“ nutzen: Böhm schlug Solardachziegel vor.

Auch bei einem anderen Punkt, der die Bewahrung der historischen Dachlandschaft betrifft, zeigte sich Böhm kritisch: „Dachgauben sind sparsam einzusetzen und wahrnehmbar kleiner als die darunterliegenden Fenster auszuführen“, heißt es in der Satzung. Für Böhm nicht konkret genug. „Ich find’s ungenügend.“ Bauamtsleiter Armin Angeringer verwies auf andere Sätze, die den Sachverhalt konkreter darstellten. Christoph Weisenbach (CSU) hingegen befürchtete zu enge Vorgaben bei Dachflächenfenstern: Dadurch konterkariere man die Bemühungen, Dachgeschosse zu Wohnzwecken auszubauen.

„Da muss man streng sein“

Man rede hier über die romantische Seele Bayerns sagte Magnus Peresson mit Blick auf die Altstadt: „Da muss man streng sein – dieses Regelwerk muss streng sein.“ Peresson forderte, dass die Entscheidung über die neue Satzung vertagt wird, um strittige Punkte noch zu beheben.

Für ihn gehört dazu der Bereich, in dem die Regeln gelten sollen: Denn anders als bei der bisherigen Altstadtsatzung ist nun Bad Faulenbach nicht mehr enthalten, auch der Abschnitt der Augsburger Straße zwischen Palestrinaplatz und Kaiser-Maximilian-Platz entfällt. „Wir fallen gerade vom Glauben ab“, sagte dazu Bürgermeister Maximilian Eichstetter (CSU) und verwies auf mehrere Gespräche, die im Vorfeld zur neuen Satzung geführt worden waren. Bei keinem der Gespräche, an denen er teilgenommen habe, sei es um den Satzungsumgriff gegangen, widersprach Peresson.

Das sei alles verschickt worden, sagte wiederum Beraterin Michler. Man habe den Geltungsbereich auf den mittelalterlichen Bereich der Stadt konzentriert – dort sollten die Vorschriften konsequent umgesetzt werden. Michler wies zudem Kritik an einzelnen Passagen der Satzung zurück: Hier handele es sich nicht um ein Experiment, vielmehr habe man sich an „bewährten Satzungen“ anderer bayerischer Kommunen orientiert.

Letztlich sprach sich der Bauausschuss mehrheitlich für die neue Satzung aus – nur Peresson und Böhm lehnten das Regelwerk ab.

Bericht: Heinz Sturm, AZ Füssen
Foto: Helmut Kroiß

Wir danken der AZ Füssen für die freundliche Überlassung des Beitrages.